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Die Kantone wünschen sich im Kampf gegen den Terrorismus für die Polizei mehr rechtliche Möglichkeiten. Konkret würden sie gerne schon vor der Verübung eines Delikts gegen mutmassliche Terroristen vorgehen können - mittels Überwachungen und verdeckter Ermittlungen.

Heute lässt das Bundesgesetz diese Methoden nicht zu. Damit die Polizei ihre Ermittlungen aufnehmen kann, muss zuerst die Staatsanwaltschaft eine Strafuntersuchung eröffnen. Dies ist aus Sicht der Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) unbefriedigend, wie der Genfer Staatsrat Pierre Maudet gegenüber der Zeitung "Le Matin Dimanche" sagte.

Die Kantone hätten deshalb Vorschläge zur Ausweitung ihrer Kompetenzen im Kampf gegen den Terrorismus formuliert. Der Genfer Sicherheitsdirektor überreichte diese anschliessend dem Bundesamt für Polizei (fedpol), wie die Sprecherin der Genfer Sicherheitsdirektion auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda bestätigte.

Denn für die Terrorbekämpfung ist in der Schweiz das fedpol zuständig. Pierre Maudet habe die Forderungen der Kantonen der fedpol-Direktorin Nicoletta della Valle bei einem Treffen dargelegt, bestätigte auch die fedpol-Sprecherin Cathy Maret.

Das Bundesamt für Polizei arbeitet nämlich seit einem Jahr an einem Paket von Massnahmen ausserhalb der Strafuntersuchung: Dazu zählen die Verpflichtung zum persönlichen Erscheinen auf dem Polizeiposten, der Entzug von Ausweisen oder auch die Möglichkeit, Verdächtige verdeckt im Schengener Informationssystem zu registrieren.

Die Kantone hoffen nun, dass ihre Vorschläge in das Massnahmenpaket einfliessen werden.

Das Genfer Beispiel

Die Forderungen der Kantone sind vom neuen Genfer Polizeigesetz inspiriert. Dieses gehört laut Maudet zu den wenigen Gesetzestexten in der Schweiz, welche eine Intervention der Ordnungskräfte bereits erlauben, bevor eine Straftat begangen wurde. Die Kantone fordern nun eine Anpassung des Bundesgesetzes in diese Richtung.

Das Genfer Gesetz erlaubt etwa die präventive Überwachung sowie verdeckte Ermittlungen, die von Under-Cover-Agenten durchgeführt werden. Es ermöglicht zudem den Polizisten, für Ermittlungen auf dem Internet eine falsche Identität anzunehmen.

Das Recht zur vorbeugenden Überwachung würde beispielsweise die Video-Überwachung von Orten erlauben, die unter Verdacht stehen, Herd der religiösen Radikalisierung zu sein.

Weil das Genfer Gesetz den Ordnungshütern sehr weitreichende Kompetenzen einräumt, unterliegt es dem Zwangsmassnahmengericht. Im Genfer Kantonsparlament hatte die Linke vergeblich versucht, das Gesetz aufzuweichen oder zu verhindern. Sie befürchtete einen Missbrauch des Gesetzes und die Verletzung von Grundrechten.

Quelle: sda, az

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