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04
Okt 2017
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Die verbotene Funktion vieler Drohnen
Zehntausende Drohnen fliegen über Schweizer Boden, doch nicht alle Piloten kennen die Regeln. Für Drohnenbesitzer ist die Schweiz ein Traumland. Sie können Geräte bis zu einem Gewicht von 30 Kilogramm ohne Bewilligung fliegen.
In Deutschland sieht es ganz anders aus. Dort müssen Piloten bereits ab zwei Kilogramm Fluggewicht einen Führerschein erwerben, ab fünf Kilo ist bereits eine Erlaubnis der Flugbehörde vorgeschrieben, und Drohnen über 25 Kilo sind gar nicht mehr gestattet.
Diesen Beitrag hat Commercial Publishing Tamedia in Zusammenarbeit mit Zurich erstellt. Eine private Haftpflichtversicherung ist heutzutage selbstverständlich. Sie kommt mindestens für Schäden auf, die kleine Drohnen unter 500 g verursachen. Wer eine schwere Drohne fliegen lässt, benötigt von Gesetzes wegen eine weitergehende Versicherungsdeckung für Modellflugzeuge.
Klären Sie also, ob Sie versichert sind, bevor Sie sich als Pilot betätigen. Bei Zurich profitieren Sie übrigens vom umfassenden Schutz: Auch grössere Drohnen sind in der Basisdeckung der Privathaftpflicht enthalten. Ein Anruf genügt, um den vorgeschriebenen Versicherungsnachweis zu erhalten, den Sie bei der Nutzung von Drohnen über 500 g bei sich tragen müssen.
Falls Sie selber Drohnen fliegen – oder sich gestört fühlen –, dann sollten Sie oder der Drohnenpilot folgende Fragen beantworten können:
Haben Sie Augenkontakt?
Wer eine Drohne fliegt, muss sein Fluggerät jederzeit sehen. Beim Einsatz einer Videobrille ist ein zweiter Operateur vorgeschrieben, der danebensteht und direkten Sichtkontakt hat.
Nutzen Sie die verbotene Funktion?
Die obige Regel schliesst eine beliebte Funktion aus: Viele Drohnen lassen sich im Follow-me-Modus fliegen, verfolgen also autonom ein bewegliches Objekt, zum Beispiel einen Skifahrer auf der Piste. Dieser hat dann aber meist keinen Augenkontakt. Diese Aufnahmen wären nur erlaubt, wenn ein zweiter Operateur mitfährt und im Notfall in die Fernsteuerung eingreifen könnte. Das ist in der Praxis kaum der Fall.
Wissen Sie, wo Flüge erlaubt sind?
In zahlreichen Gebieten der Schweiz sind Drohnen nicht erlaubt. Im Umkreis von fünf Kilometern von Flughäfen und -plätzen sind Drohnen ganz verboten, in einem weiteren Umkreis dürfen sie nicht höher als 150 Meter steigen. Wo, zeigt diese Karte.
Dürfen Sie das Haus und den Balkon des Nachbarn filmen?
Die meisten Drohnen haben eine Kamera montiert. Damit werden oft leichtfertig Aufnahmen gemacht, die nicht erlaubt sind. Denn grundsätzlich gilt: Das Filmen von bestimmbaren Personen darf nur mit Erlaubnis erfolgen. Das gilt auch für private Zonen wie beispielsweise Fenster oder Balkone von Häusern. Noch schärfer sind die Bestimmungen, wenn die Bilder gespeichert oder gar veröffentlicht werden. Weitere Infos gibt es hier.
Kennen Sie das kritische Gewicht?
Günstige Drohnen sind oft leicht, viele Modelle sind jedoch schwerer als 500 Gramm. Ab diesem Gewicht ist eine Haftpflichtversicherung mit einer minimalen Deckung von einer Million Franken Garantiesumme Pflicht.
Quelle: 20min
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